NGG rät zum Urlaubsgeldcheck im MK

Die rund 5.100 Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe im Märkische Kreis sollten jetzt ihren Anspruch auf Urlaubsgeld überprüfen. Dazu fordert die heimische Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf.

© NGG Region Südwestfalen

Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen - wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk - ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt. Nach NGG-Angaben beläuft sich die Sonderzahlung meist auf ein halbes Monatseinkommen. Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Wer trotz tariflichen Anspruchs leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

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