NGG im Märkischen Kreis: Checkt euren Urlaubsgeld-Anspruch

Einige Tarifverträge regeln den Anspruch auf Urlaubsgeld, doch gerade Mini-Jobbern wird das Geld unrechtmäßig nicht gezahlt.


© Symbolbild, NGG

Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Märkischen Kreis ihren Anspruch auf Urlaubsgeld zu checken. Denn es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt. Dennoch landet insbesondere bei Mini-Jobbern nicht immer bis zur Jahresmitte Urlaubsgeld auf dem Konto, sagt die Gewerkschaft. Es gilt: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch die Mini- und Teilzeit-Jobber das Extra-Geld bekommen – und zwar anteilig nach Arbeitszeit. Immer wieder gibt es laut der NGG Fälle, in denen Mini-Jobber um den Urlaubsanspruch oder sogar um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebracht würden – meistens mit der Begründung, dass sie keine „echten Arbeitnehmer“ seien. Die Gewerkschaft sagt: Das ist schlichtweg falsch.

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