
So lautete das Urteil gegen einen 45-jährigen Iserlohner im vergangenen Jahr. Ab heute (20.08.) wird die Strafhöhe in diesem Fall allerdings neu verhandelt.
Denn: der Angeklagte hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Deswegen hat der Bundesgerichtshof die noch aktuelle Strafe erstmal aufgehoben. Es ist nämlich nicht klar, dass der Angeklagte die Straftat während seiner Bewährungszeit begangen hat. Das muss jetzt nochmal neu geklärt werden. Mit einem unbekannten Komplizen soll der Iserlohner 2016 einen Unternehmer stundenlang gefangen gehalten haben, um an sein Geld zu kommen. Unter anderem haben sie ihrem Opfer angedroht, ihm den Finger abzuschneiden, haben 150.000 Euro gefordert und wollten in der Zukunft ein Drittel seiner Firmeneinnahmen als Schutzgeld.