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Diese sollen zum einen die Gestaltung von Gebäuden in der Iserlohner Innenstadt regeln - Damit verbunden sind zum Beispiel auch neue Auflagen für Außenwerbung. Zum anderen soll die Nutzung städtischer Flächen im Zentrum von Letmathe geregelt werden. Betroffen sind dabei zum Beispiel außengastronomische Nutzflächen oder Waren-Auslagen. Ob die neuen Vorschriften eingehalten werden, wird im Rahmen eines Antragsverfahrens geprüft.
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