Neue Regeln beim Online-Banking: Das ändert sich alles

Ab dem 14. September müssen sich Verbraucher auf Neuerungen im Online-Banking-Bereich einstellen. Was sich alles verändert und worauf zu achten ist, erklären wir hier.

© Screenshot: Sparkasse

Überweisungen sollen sicherer werden, andere Dienstleister könnten auf Konten Zugriff erhalten. Das sind die Hauptaspekte bei der neuen Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directment), die die EU zum Samstag, 14. September einführen lässt. Sparkassen-Kunden zum Beispiel sollen sich für das "3-D-Secure"-Verfahren registrieren, damit ihre Einkäufe mit Kreditkarten (Visa/Mastercard) reibungslos ablaufen.

Das ändert sich ab sofort beim Online-Banking

Die bekannten TAN-Listen (TAN = Transaktionsnummern) auf Papier fallen weg. Die neue Richtlinie verbietet nämlich ihren Einsatz - aus Sicherheitsgründen. Stattdessen sollen ab sofort nur noch TAN-Nummern per Generator oder Mobiltelefon vergeben werden. Der Verbraucherschutz empfiehlt eher, mit einem TAN-Generator zu arbeiten: "Extra Lesegeräte sind sicherer, weil man somit doppelte Hardware benutzt", so Katarina Lawrence von der Verbraucherzentrale im Gespräch.

Banken müssen neuerdings dann auch feststellen, über welchen Dienst auf das Girokonto eines Kunden zugegriffen wird. So sollen missbräuchliche Zugriffe besser als bisher aufgeklärt werden können. Zudem werden für Kunden die Log-Ins etwas umständlicher. Für das Online-Konto reicht nicht mehr nur eine PIN und die Kontonummer, ab sofort ist ein zusätzliches Element erforderlich.

Kritik an teuren Lesegeräten und Informationsdiensten

Zwar versprechen sich die Verantwortlichen der Europäischen Union mehr Sicherheit für die Bankkunden, doch mit einer weiteren Regelung ab dem 14. September sind Verbraucherschützer nicht wirklich zufrieden. Denn so genannte Kontoinformationsdienste sollen nach Freigabe von Kunden Zugriff auf deren Konten erhalten und als beratende Stelle fungieren.

Den Finanzstatus eines Kunden könnten auch Kontoinformationsdienste abrufen.©
Den Finanzstatus eines Kunden könnten auch Kontoinformationsdienste abrufen.
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Allerdings könnten durch diese Dienste auch Dritte gewisse Hinweise über den Finanzstatus eines Verbrauchers erhalten. Ein Beispiel: Mit dieser neuen Möglichkeit können auch Bonitäten geprüft werden - so landen aber Daten beispielsweise bei Eigentümern, Immobilienmaklern oder Kreditvermittlern.

Zudem wünschen sich Verbraucherschützer, dass die neuen Sicherheitsvorkehrungen kostenlos für Bankkunden sind. Doch allein ein neues TAN-Lesegerät kostet bei manchen Banken bis zu 30 Euro.

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