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Neue Grenzen in der Krankenversicherung ab 2025
© Radio MK/Yara Safear
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Neue Grenzen in der Krankenversicherung ab 2025

Ab dem kommenden Jahr gibt es in der Krankenversicherung wichtige Änderungen. Die AOK NordWest informiert über die neuen Grenzen.

Veröffentlicht: Dienstag, 31.12.2024 10:02

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Höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze

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Ab dem Jahr 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung auf 73.800 Euro. Im Jahr 2024 lag diese Grenze noch bei 69.300 Euro. Das bedeutet für Arbeitnehmer, die mehr verdienen:

  • Wer über 73.800 Euro jährlich verdient, kann sich weiterhin freiwillig gesetzlich versichern oder muss sich privat versichern.
  • Wer weniger verdient, wird automatisch wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die AOK NordWest bietet dazu kostenlose Beratung und weitere Informationen an.

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Wichtige Änderungen für Betriebe

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Für Unternehmen im Märkischen Kreis gibt es zum Jahreswechsel 2025 ebenfalls wichtige Änderungen in der Sozialversicherung. Die AOK NordWest informiert Betriebe in einem digitalen Fachportal über die Neuerungen. Dazu gehören:

  • Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
  • Änderungen beim Mindestlohn.
  • Neue Meldeverfahren für Unternehmen.


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Kostenlose Online-Seminare

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Die AOK NordWest bietet bis zum 17. Januar kostenlose Online-Seminare an. In diesen Seminaren werden alle wichtigen Änderungen kompakt in 90 Minuten erklärt. AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider empfiehlt Betrieben, dieses Angebot zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle neuen Fristen und Vorgaben eingehalten werden.

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