Neue Corona-Regeln in NRW
Veröffentlicht: Freitag, 18.03.2022 17:21
Die NRW-Landesregierung hat die wichtigsten Anpassungen der Corona-Regeln ab morgen (19.3.) veröffentlicht.
Danach gilt zunächst: Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr: Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen sind, entfallen jetzt auch für nicht immunisierte Personen. Keine Kapazitäts-/Personengrenzen mehr. Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleiben aber bestehen. Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien. Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G etc.). Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2G+. Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G. Auch die Maskenpflicht im Freien wird dort, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Infektionsgeschehen wird weiterhin fortlaufend beobachtet und die Erforderlichkeit der jetzt verlängerten Schutzmaßnahmen überprüft. Für weitere Schutzmaßnahmen jenseits der in engen Grenzen noch möglichen Grundmaßnahmen bedarf es ab dem 2. April 2022 insbesondere einen Landtagsbeschluss.