Neue Baderegeln an der Glör
Veröffentlicht: Donnerstag, 16.01.2020 13:55
Baden auf eigene Gefahr erlaubt!

Ab dem Sommer gelten an der Glörtalsperre bei Schalksmühle neue Regeln. Bisher war das Baden in der Talsperre offiziell nur erlaubt, wenn die DLRG-Station besetzt war. Das hat der Regionalverband Ruhr jetzt geändert. Baden in der Glör ist dann auf eigene Gefahr erlaubt. Die DLRG-Station wird aber trotzdem als zusätzlicher Sicherheitsstandard so oft es geht besetzt. Wichtig für euch zu wissen: rechtlich gilt die Glör zukünftig als Badestelle - NICHT als Badestrand oder Freibad. Entsprechende Schilder werden bald aufgestellt.