
© Symbolbild IG Bau
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Das ergab eine Abfrage der IG Metall im Märkischen Kreis in mehr als 60 Betrieben. Viele Betriebe sind demnach trotzdem mit einem blauen Auge davon gekommen. Doch einige Fragen sind noch ungeklärt: So zum Beispiel, ob Arbeitgeber Urlaub anordnen können oder ob es Anspruch auf Bezahlung gibt, wenn der Betrieb aufgrund der Katastrophe nicht zugänglich ist. Diese Fragen hat die IG Metall in einer Sondersprechstunde gesammelt und möchte sie nun möglichst schnell klären.
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