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MVG: 3G-Regel auch für Schüler
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MVG: 3G-Regel auch für Schüler

Während der Weihnachtsferien gilt 3G in den Bussen der MVG auch für Schüler.

Veröffentlicht: Montag, 27.12.2021 14:33

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Das bedeutet: Die Schüler müssen einen 3G-Nachweis vorzeigen, wenn sie ab heute bis zum 9. Januar mit dem Bus unterwegs sind. Sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Außerhalb der Ferien reicht bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen das Vorzeigen eines Schüler-Ausweises, weil während der Schulzeit in den Schulen regelmäßig getestet wird. Gleiches gilt für Berufsschüler. Grundsätzlich ausgenommen von der 3G-Vorzeigepflicht sind Kinder unter sechs Jahren.

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