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Bis zu fünf Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre können wieder gemeinsam in Innenräumen unterrichtet werden. Im Freien dürfen bis zu 20 Schüler unterrichtet werden. Das macht die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW möglich. Die Lehrkräfte der Musikschulen nehmen mit ihren Schülerinnen und Schülern oder mit den Eltern Kontakt auf, um zu klären, wer wann in Präsenz unterrichtet werden kann. Außerdem gelten in den Musikschulen weiterhin strenge Hygienekonzepte.
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