Mundschutz-Pflicht für Buspendler und an Bringhöfen

Im NRW gilt ab Montag die Maskenpflicht, also auch in den Bussen der MVG.

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Erlaubt sind alle Arten von Gesichtsmasken, die Mund und Nase bedecken können. Dazu zählen zur Not auch Schals oder Motorradtücher. Auch der Busfahrer hat einen Mundschutz dabei, damit er behinderten oder ältere Fahrgästen beim Ein- oder Aussteigen helfen kann. Die Fahrgäste müssen alle eine Maske tragen - tun sie das nicht, werden sie deutlich darauf hingewiesen, beim nächsten Mal eine zu tragen. Mitfahren darf allerdings weiterhin jeder - die Fahrgäste sollen auch gegenseitig Solidarität zeigen. Auch an allen Bringhöfen in Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl sind Mundschutze zum Schutz aller ab Montag Pflicht. Jeder soll eine eigene Maske mitbringen. Die MVG betonte bei dieser Gelegenheit, dass die Busse peinlich sauber gehalten werden, um keine Viren zu verbreiten.

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