Mund-Nase-Schutz ab heute Pflicht in NRW
Veröffentlicht: Mittwoch, 22.04.2020 13:29
Ein Schal, ein Küchentuch oder eine selbstgenähte richtige Maske vor Mund und Nase - das sehen wir im Kreis in den Innenstädten in den letzten Tagen immer wieder.
Ab heute (27.04.) ist so ein Mund-Nase-Schutz auch Pflicht beim Einkaufen und in Bus und Bahn in NRW. Aber nützt uns so eine Behelfsmaske? Peter Liese, CDU-Europaabgeordneter aus dem Kreis und praktizierender Arzt sagt ja:
Falls wir also infiziert sind, und es nicht merken, kann so ein Mundschutz also Sinn ergeben. Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen müssen also weiterhin eingehalten werden. Paul Nowak ist Lebensmittelhändler in Iserlohn und Letmathe - er sagt, wie er ab heute damit umgehen wird.
Auch auf den Recyclinghöfen in Iserlohn, Menden, Letmathe, Werdohl und Hemer gilt ab heute auch eine Mundschutz-Pflicht. Busfahrer der MVG aber müssen auch jetzt keinen Mund-Nase-Schutz bei der Arbeit tragen. Das teilt der Märkische Kreis mit. Dadurch, dass die Fahrer durch die Sperrung des Einstiegsbereichs vorne und der vordersten Sitzplätze von den Fahrgästen getrennt sind, müssen sie keine Masken tragen. Diese Pflicht gilt nur, wenn sie Passagieren beim Ein- und Aussteigen helfen. Falls Passagiere keinen Mundschutz tragen, wird die MVG trotzdem alle mitnehmen, weil sie eine Beförderungspflicht hat. Aber: Es wird immer wieder darauf hingewiesen - und Fahrgäste sollten solidarisch sein.
Auch für Kinder gilt die Mundschutzpflicht. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen sie Mund und Nase bedecken - notfalls auch mit einem Tuch oder Schal. Kinderarzt Michael Achenbach in Plettenberg sagt, eine Altersempfehlung ist schwierig – aber eine Maske bei Kindern ist an sich gar nicht ungewöhnlich:
Bei Babys würde er vom Tragen einer Maske abraten, es ist den Säuglingen nicht zuzumuten. Die Ordnungsämter wollen die Maskenpflicht überprüfen.
In Lüdenscheid müsst ihr beispielsweise im gesamten Stern-Center eine Mund-Nase-Maske tragen. Auch Handwerker und Dienstleister, die den Abstand nicht einhalten können, müssen so einen Schutz tragen - außer im Auto. Dort kann das sogar zu einem Bußgeld führen, wenn ihr selbst das Auto fahrt. Wir haben euch hier die Tipps zum korrekten Umgang mit den Gesichtsmasken von der Stadt Lüdenscheid zusammengefasst:
Um einen möglichst hohen Schutz durch das Tragen einer Maske zu erreichen, sollten folgende Anwendungshinweise beachtet werden:
- Die Maske sollte vom oberen Nasenrücken bis unters Kinn reichen.
- Die Maske sollte bequem, aber straff sitzen.
- Die Maske sollte generell nicht an der Vorderseite angefasst werden.
- Die Maske sollte nur am Saum sowie an den Bändern berührt werden.
- Vor dem Aufsetzen der Maske: Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
- Wird die Maske feucht, sollte sie durch eine trockene ersetzt werden.
- Masken regelmäßig bei mindestens 60 Grad waschen oder mehrere Minuten in einem Topf aufkochen.
- Backofen: Masken können bei 80 Grad Celsius (20 – 30 Min.) gereinigt werden.
- Da viele Masken im Nasensteg Metall beinhalten, sollten sie auf keinen Fall in der Mikrowelle erhitzt werden!!