Motorradfahrverbot ist rechtswidrig

Die Anwohner an der Nordhelle zwischen Meinerzhagen und Herscheid müssen weiter mit Motorradlärm leben. Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass das vom Kreis verhängte Fahrverbot an der L 707 rechtswidrig ist.


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Damit wurde die Beschwerde des Märkischen Kreises zurückgewiesen.Der Kreis hatte wegen der Unfallgefahr und der Lärmbelastung für die Anwohner ein Fahrverbot für Motorräder zwischen April und September verfügt. Das wurde vom Verwaltungsgericht Arnsberg nach der Klage des Bundes der Motorradfahrer aber wieder aufgehoben. Das OVG begründet seine Entscheidung damit, dass das Fahrverbot nicht verhältnismäßig ist. Außerdem kann das Gericht nicht erkennen, warum der Einbau von Mittelschwellen im gesamten Kurvenbereich als milderes Mittel ausscheidet, um die Unfallgefahr zu entschärfen.

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