Mit geklauter Kreditkarte abgeräumt

Böse Überraschung für eine 51jährige Iserlohnerin.

Die hatte erst neun Monate nach dem Diebstahl ihrer Geldbörse Anzeige bei der Polizei erstattet. In diesen neun Monaten hat ein Unbekannter aber wohl fleißig mit ihrer Bankkarte eingekauft. Es muss an einem Juni-Nachmittag in der Iserlohner Innenstadt passiert sein: In dem einen Geschäft hatte sie noch bezahlt, im nächsten ging der Griff in die offen stehende Handtasche ins Leere: Ihr Portemonnaie war offenbar gestohlen worden. Sie ließ die Bankkarte telefonisch sperren, verzichtete jedoch auf eine Anzeige bei der Polizei. Im November flatterte ihr dann zum ersten Mal Post von einem Inkassounternehmen auf den Tisch. Offenbar wurde mit der geklauten Karte per Lasteinzug - also Unterschrift - eingekauft. Viermal gelang dem Täter der Einkauf in Modeläden und Baumärkten. Die Polizei rät: In solchen Fällen immer sofort Anzeige erstatten! Denn Banken sperren kurzfristig nur PIN-basierte Kartenzahlungen.


ZUSATZINFOS DER POLIZEI

Im Rahmen der Anzeigenerstattung veranlasst die Polizei für gestohlene deutsche Debitkarten (im Volksmund immer noch als "EC-Karte" bekannt) eine so genannte KUNO-Kartensperre. Das verhindert im Normalfall auch Zahlungen im Handel per Einzugs-Lastschrift-Verfahren mit Unterschrift ("ELV") und greift kurzfristig. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, sollten sich Kartennutzer neben der Kontonummer auch die Kartenfolgenummer daheim notieren. Dann muss nicht das gesamte Konto gesperrt werden. Der Ehegatte könnte also seine Karte fürs Gemeinschaftskonto weiter nutzen.

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