
© NGG
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Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG hin. Sie fordert vor den morgigen Bund-Länder-Gesprächen ein Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro für die Betroffenen. Laut NGG dauert der Lockdown im Restaurant- und Hotelbereich im Unterschied zu anderen Branchen bereits seit Anfang November. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt laut Gewerkschaft im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld.
Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat. Viele wissen nicht einmal mehr, wie sie ihre Miete bezahlen sollen, so die NGG weiter.
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