Millionen für bedürftige Kinder und Jugendliche im MK

Im Märkischen Kreis sind im vergangenen Jahr Familien mit geringem Einkommen mit mehr als 6,7 Millionen Euro unterstützt worden. Das Geld stammt aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - und ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwächeren Haushalten gedacht.

© Raffi Derian/Märkischer Kreis

Mehr Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Anspruchsberechtigt sind sie, wenn sie in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II leben, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Für die Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist der Märkische Kreis zuständig. Hier wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2024 noch einmal deutlich stärker nachgefragt als in den Vorjahren. Für die 9.796 leistungsberechtigten Kinder der Wohngeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsempfänger wurden insgesamt 2,8 Millionen Euro für die einzelnen Leistungskomponenten des BuT ausgezahlt. 2023 wurden für ca. 8.663 leistungsberechtigte Kinder rund 1,9 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 15.396 Anträge beim Märkischen Kreis ein, im Vorjahr waren es 11.867 Anträge.

Nicht alle Berechtigten stellen Antrag

Die Kreisverwaltung geht dennoch davon aus, dass nicht alle Berechtigten die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe in Anspruch nehmen. Ein möglicher Grund: Das gesellschaftliche Umfeld geht teilweise nicht respektvoll mit Sozialleistungsbeziehenden um. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit einer zweckgebundenen Kostenerstattung im Einzelfall. Kinder und Jugendliche sollten diese Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe nutzen. Durch diese Aktivitäten wird die soziale Bindungsfähigkeit gefördert. Es werden Kontakte zu Gleichaltrigen aufgebaut und die Kinder lernen, sich in Gemeinschaftsstrukturen einzufinden und sich zu engagieren. Im Gegensatz zu den anderen BuT-Leistungen sind hier nur Kinder unter 18 Jahren anspruchsberechtigt. Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen die BuT-Leistungen jeweils beantragen.

Wir stelle ich einen Antrag?

Antragsvordrucke liegen bei den örtlichen Sozialämtern bereit. Sie können aber auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter dem Stichwort Bildung und Teilhabe abgerufen werden. Für Rückfragen steht Frau Bleiweiß, Telefon 02352/966-7226, zur Verfügung.

Wer Bürgergeld vom Jobcenter erhält, findet weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters MK. Die Leistungen müssen – mit Ausnahme der Lernförderung – hier nicht mehr separat beantragt werden.

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