Millionen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den MK
Veröffentlicht: Freitag, 07.02.2020 08:43
Im Märkischen Kreis wurden im Jahr 2019 Familien mit geringem Einkommen mit rund 3,2 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm unterstützt.
Ob für Schulmaterial, Klassenfahrt oder das Mittagessen in der Schule oder Kita: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Sie haben Anspruch darauf, wenn sie in Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozial-Gesetzbuch II leben, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen. Auch durch den Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wurden die Leistungen aus dem Förderprogramm deutlich stärker nachgefragt als in den Vorjahren.
Von den 4.847 im vergangenen Jahr beim Märkischen Kreis gestellten Anträgen konnten 4.390 bewilligt und dabei insgesamt 584.000 Euro für die einzelnen Leistungskomponenten des BuT ausgezahlt werden. Etwa 2.500 Kinder sind im Märkischen Kreis leistungsberechtigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass nicht alle Berechtigten die Leistungen in Anspruch nehmen. Soweit Familien Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen die BuT-Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, jeweils beantragt werden. Antragsvordrucke liegen bei den örtlichen Sozialämtern bereit, können aber auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises abgerufen werden. Für Rückfragen steht Frau Bleiweiß, Telefon 02352/9667226, zur Verfügung.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter erhält, findet weitergehende Informationen und die Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Jobcenters MK.