Mietzahlungen in der Corona-Krise aussetzen

In der Corona-Krise sind Mieter auch bei uns im Märkischen Kreis besonders geschützt: Niemand darf wegen ausstehender Mietzahlungen vor die Tür gesetzt werden. Das sieht ein neues Gesetz vor.

Gekündigt werden darf nicht - auch, wenn die Miete nicht gezahlt wurde. Der Mieter muss aber glaubhaft machen, dass die Corona-Krise Ursache für finanzielle Probleme ist. Als Nachweise gilt zum Beispiel eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Der Mieter sollte auch schnell den Kontakt zum Vermieter aufnehmen.

Von der Miet-Stundung können auch Unternehmen und Einzelhändler Gebrauch machen. Doch Vorsicht: Ein Lüdenscheider Rechtsanwalt weist darauf hin, dass die Mietkosten nicht erlassen werden. Sie müssen bis Mitte 2022 nachgezahlt werden - auch Verzugszinsen sind zulässig.

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