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Gekündigt werden darf nicht - auch, wenn die Miete nicht gezahlt wurde. Der Mieter muss aber glaubhaft machen, dass die Corona-Krise Ursache für finanzielle Probleme ist. Als Nachweise gilt zum Beispiel eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Der Mieter sollte auch schnell den Kontakt zum Vermieter aufnehmen.
Von der Miet-Stundung können auch Unternehmen und Einzelhändler Gebrauch machen. Doch Vorsicht: Ein Lüdenscheider Rechtsanwalt weist darauf hin, dass die Mietkosten nicht erlassen werden. Sie müssen bis Mitte 2022 nachgezahlt werden - auch Verzugszinsen sind zulässig.
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