Mietspiegel im Märkischen Kreis nachgebessert
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.12.2019 16:14
Für arme Menschen ist es auch bei uns im Märkischen Kreis schwer, eine geeignete Wohnung zu finden: Denn sie darf nicht zu teuer sein.

Gute Nachrichten kommen jetzt vom Märkischen Kreis. Der für die Grundsicherung bedeutsame Mietspiegel wurde nachgebessert. Das heißt, dass auch bislang zu teure Wohnungen jetzt von bedürftigen Menschen bewohnt werden können. Auslöser waren mehrere Urteile des Bundessozialgerichts.
Die Werte für eine angemessene Bruttokaltmiete wurden teilweise angehoben. Ein Vier-Personen-Haushalt in Iserlohn oder Menden erhält jetzt knapp 613 Euro - das sind etwa 5 Euro mehr als bisher - und zwar rückwirkend ab Januar 2018!
Nachgebessert wurde der Mietspiegel in drei Vergleichsräumen: Im Nordkreis mit den Städten Iserlohn, Menden, Hemer und Balve. In der Mitte mit den Städten und Gemeinden Nachrodt-Wiblingwerde, Altena, Werdohl, Neuenrade und Plettenberg sowie im Südkreis mit Lüdenscheid, Herscheid, Kierspe, Halver und Meinerzhagen.
Die Werte für eine angemessene Bruttokaltmiete wurden teilweise angehoben. Am Beispiel eines Vier-Personen-Haushalts für die Kommunen im nördlichen Kreisgebiet um fünf Euro von mindestens 607,0 auf 612,7 Euro. In den Städten und Gemeinden in der Kreismitte ebenfalls um fünf Euro auf 618,40 Euro und in den Südkreis-Kommunen plus fünf Euro auf 610,90 Euro.
Die Nachbesserung bezieht sich auf den ab 01. Januar 2018 gültigen Mietspiegel. Eine Überprüfung der betroffenen Fälle im Leistungsbereich, so die Kreisverwaltung, erfolgt von Amts wegen rückwirkend ab diesem Zeitpunkt.