Mietsenkungsverfahren wird überarbeitet

Im Märkischen Kreis müssen 271 Bewohner aus ihren Wohnungen ausziehen.

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Grund dafür sind sogenannte "Mietsenkungs-Verfahren". Das heißt: Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, ist an eine Miet-Obergrenze gebunden. Wird diese überschritten, müssen sich die Betroffenen eine günstigere Wohnung suchen. Das traf im vergangenen Jahr auf knapp 5 Prozent aller Erstanträge auf Jobcenter-Leistungen zu. Vor fünf Jahren waren es prozentual noch mehr als doppelt so viele, die aus ihrer zu großen Wohnung raus mussten. Bis zum Ende dieses Jahres soll das Konzept zum grundsicherungs-relevanten Mietspiegel überarbeitet werden. Das ist nötig aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts. Wie der Mietspiegel dann ausfällt, ist laut Kreisverwaltung derzeit noch nicht klar.

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