Menden sucht Schiedsleute

Sie suchen nach Lösungen, schlichten zwischen streitenden Parteien und versuchen so, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden:


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Schiedsleute übernehmen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Die Stadt Menden sucht jetzt zwei Freiwillige, die dieses Ehrenamt übernehmen wollen.  Schiedsleute fällen kein Urteil, sondern vermitteln zwischen den Parteien und entlasten so die Gerichte. Falls ihr Interesse habt, müsst ihr schnell sein - die Bewerbungsfrist endet am kommenden Dienstag (14.07.). Ihr könnt euch schriftlich oder mündlich bewerben.


Hier sind Infos zu dem Anforderungsprofil und den Bewerbungsdaten:


Sowohl für den Schiedsamtsbezirk Menden –Amtsbereich Menden-Süd(Ortsteile Asbeck, Lendringsen, Oesbern)als auch Menden –Amtsbereich Menden-Nord(Ortsteile Bösperde, Halingen, Ostsümmern, Platte Heide, Schwitten)werden geeignete „Streitschlichter“ gesucht, die das Amt in den nächsten fünf Jahren ab 07.01.21 ausüben möchten.


Die zukünftigen Schiedsleutesollennicht jünger als 30 Jahre alt sein, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendethabenundim jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Sie dürfen in der Verfügung über ihr Vermögen nicht durch gerichtliche Anordnungen beschränkt seinoder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.Z udem müssen sie gem. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten nach für dieses Amt geeignet sein.


Bewerbungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift noch bis einschließlich 14.07.20 möglich. Die schriftliche Bewerbung ist an die Stadtverwaltung Menden, Rechtsabteilung, Neumarkt 5, 58706 Menden, zu richten. Die Bewerbungen müssen den vollständigen Namen, Vornamen, ggfls. Geburtsnamen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf des Bewerbers/der Bewerberin enthalten. Sie sollen ferner die Erklärung enthalten, dass dem/r Bewerber/in die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt wurde, und er/sie in der Verfügung über sein/ihr Vermögen durch gerichtliche Anordnung nicht beschränkt ist.


Mündliche Bewerbungen zur Niederschrift können bei der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung Menden, Rechtsabteilung, Zimmer A 309, ebenfalls ab 15. Juni 2020 vormittags in der Zeit von 8:15 bis 12:30 Uhr erfolgen. Die Entgegennahme mündlicher Bewerbungen zur Niederschrift im Rathaus kann allerdings aufgrund von behördlichen Anordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel. 02373 903-1547) erfolgen.


Bewerbungen interessierter Personen für beide Ehrenämter sehen wir gern entgegen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 14. Juli 2020.

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