Menden sucht Schiedsleute

Sie suchen nach Lösungen, schlichten zwischen streitenden Parteien und versuchen so, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden: Schiedsleute.

© Pixabay / Symbolbild

Sie übernehmen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Die Stadt Menden sucht jetzt zwei Freiwillige, die dieses Ehrenamt übernehmen wollen. Schiedsleute fällen kein Urteil, sondern vermitteln zwischen den Parteien und entlasten so die Gerichte.

Detaillierte Infos


Für den Schiedsamtsbezirk Menden – Amtsbereich Menden-Süd (Ortsteile Asbeck, Lendringsen, Oesbern) sucht die Stadt Menden (Sauerland) nun einen/e Schiedsmann/-frau. Die Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers Herrn Karl Josef Graf endet am 6. Januar 2021. Herr Graf war seit 7. Januar 2016 im Amt und steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Die Amtszeit ist auf fünf Jahre befristet. Sie umfasst den Zeitraum vom 7. Januar 2021 bis 6. Januar 2026.


Auch für den Schiedsamtsbezirk Menden – Amtsbereich Menden-Nord (Ortsteile Bösperde, Halingen, Ostsümmern, Platte Heide, Schwitten) wird ein/e Schiedsmann/-frau gesucht. Die Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers Herrn Gerhard Schulz endet am 6. Januar 2021. Herr Schulz war seit 7. Januar 2016 im Amt und steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Die Amtszeit ist auf fünf Jahre befristet. Sie umfasst den Zeitraum vom 7. Januar 2021 bis 6. Januar 2026.


Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Bewerber für dieses Amt müssen gem. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Die Bewerber sollen nicht jünger als 30 Jahre sein und das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben, müssen im jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben und dürfen in der Verfügung über ihr Vermögen nicht durch gerichtliche Anordnungen beschränkt sein. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Menden gewählt. Eine persönliche Vorstellung soll vorab im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.


Bewerbungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ab dem 15. Juni 2020 möglich.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Menden, Rechtsabteilung, Neumarkt 5, 58706 Menden. Die Bewerbungen müssen den vollständigen Namen, Vornamen, ggfls. Geburtsnamen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf des Bewerbers/der Bewerberin enthalten. Sie sollen ferner die Erklärung enthalten, dass dem/r Bewerber/in die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt wurde, und er/sie in der Verfügung über sein/ihr Vermögen durch gerichtliche Anordnung nicht beschränkt ist.


Mündliche Bewerbungen zur Niederschrift können bei der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung Menden, Rechtsabteilung, Zimmer A 309, ebenfalls ab 15. Juni 2020 vormittags in der Zeit von 8:15 bis 12:30 Uhr erfolgen. Die Entgegennahme mündlicher Bewerbungen zur Niederschrift im Rathaus kann allerdings aufgrund von behördlichen Anordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel. 02373 903-1547) erfolgen.


Bewerbungen interessierter Personen für beide Ehrenämter sehen wir gern entgegen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 14. Juli 2020.






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