Menden: Keine Hundesteuer für Hunde aus Tierheim

In Menden wird die Gebührendordnung beim Thema Hundesteuer in diesem Monat angepasst.

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Hunde aus dem Tierheim oder von einer Tierschutzorganisation werden für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit! Voraussetzung: Die Hunde müssen mindestens ein halbes Jahr lang in der Obhut des Tierschutzes gewesen sein. Und die Regelung gilt auch NICHT für Hunde, die direkt aus dem Ausland kommen und bisher nur im Tierheim gelebt haben. Die Steuerbefreiung ist befristet auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Rat der Stadt Menden hatte die entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrheitlich beschlossen. Ursprung war ein Antrag der Fraktion von „Die Linke". Weitere Infos bekommt ihr in bei der Stadt Menden: Steuerverwaltung der Stadt Menden: Frau Isken (02373-903-1453), Frau Hielscher (02373-903-1455), Frau Klix (02373-903-1453) oder Herr Milewski (02373-903-1454) auf. Auch über die gemeinsame E-Mail-Adresse steuerabteilung@menden.de besteht bei Bedarf die Möglichkeit, gerne weitere Informationen einzuholen.

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