Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie

Seit dem 1. Januar gilt die neue Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie. Wer sich nicht dran hält, der muss tief in die Tasche greifen.

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Bis zu 10.000 Euro Bußgeld werden bei einem Verstoß fällig. Darauf weist der Märkische Kreis jetzt hin. Die Kreisverwaltung sagt aber auch: Es wird ein bisschen dauern, bis sich alle betroffenen Unternehmen auf die neue Vorgabe einstellen. Die Strafe wird darum erst fällig, wenn ein Betrieb sich gar nicht auf die neuen Regeln einlassen will. Zur ersten Orientierung hat der Märkische Kreis ein Merkblatt mit den wichtigsten Regeln veröffentlicht. Die findet ihr hier. Die neue Mehrweg-Angebotspflicht sieht vor, dass Betriebe ab einer bestimmten Größe Essen und Trinken zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern anbieten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verzehr an Ort und Stelle erfolgt oder außerhalb des Geschäftsbereiches. Mit der Pflicht soll der Abfall vor allem in Innenstädten reduzieren werden.



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