
© Märkischer Kreis
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Dazu gehören nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums Kitabetreuer, Kindergartenpflegepersonen, Lehrer an Grund- Förder- und Sonderschulen, Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgern, Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen. Personen unter 65 Jahren bekommen in der Regel den AstraZeneca-Impfstoff. Nach neuesten medizinischen Erkenntnissen wird die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche verschoben. Geimpft wird nach Absprache mit Arbeitgebern sowohl im Impfzentrum als auch vor Ort.
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