Mehr Schutz für Stalking-Opfer

Stalking-Opfer im Märkischen Kreis können sich künftig besser rechtlich gegen ihre Peiniger wehren.

Der Bundestag hat dazu in der Nacht ein verschärftes Gesetz beschlossen. Künftig reicht es schon, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Stalker sein Opfer mehrfach erheblich belästigt. Auch solche Fälle, in denen die Täter durch Apps ihre Opfer überwachen, werden künftig erfasst. Strafbar sind auch Fälle, in denen der Täter die Identität seines Opfers vortäuscht - und in sozialen Medien Konten anlegt, über die er Bilder oder Nachrichten veröffentlicht. Bei uns im Märkischen Kreis gibt es jedes Jahr 80 bis 90 Fälle von Stalking - die meisten werden aufgeklärt. Die Dunkelziffer dürfte aber erheblich höher liegen.

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