
Mehr Pflegegeld und Pflegeleistungen im Märkischen Kreis
Durch die Erhöhung der Pflegegelder und Pflegeleistungen sollen die Menschen, die Zuhause von Angehörigen gepflegt werden und die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Hintergrund ist eine Änderung im sogenannten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Dadurch steigen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um jeweils fünf Prozent. Beim höchsten Pflegegrad sind das rund 50 Euro mehr Pflegegeld im Monat. Laut der größten Krankenkasse im Märkischen Kreis - der AOK - sollen im Laufe der Jahre dann noch weitere Erhöhungen kommen.
Pflegegeld-Erhöhung
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es mehr Pflegegeld. Diese Leistung erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad zwei, die zu Hause unentgeltlich zum Beispiel von Angehörigen gepflegt werden. Pflegebedürftige erhalten ab 1. Januar 2024 automatisch den höheren Leistungsbetrag. Ab Pflegegrad zwei gibt es die Geldleistung in Höhe von monatlich 332 Euro (bislang 316 Euro). Bei Pflegegrad drei beträgt die Geldleistung 573 Euro (bislang 545 Euro), bei Pflegegrad vier 765 Euro (bislang 728 Euro) und bei Pflegegrad fünf 947 Euro (bislang 901 Euro).
Höhere Pflegeleistungen
Wie beim Pflegegeld steigen auch die Beträge für Pflegesachleistungen. Der Anspruch umfasst seit dem 1. Januar 2024 ab Pflegegrad zwei 761 Euro (bislang 724 Euro), bei Pflegegrad drei 1.432 Euro (bislang 1.363 Euro), bei Pflegegrad vier 1.778 Euro (bislang 1.693 Euro) und bei Pflegegrad fünf 2.200 Euro (bislang 2.095 Euro).
Weitere Erhöhungen kommen
Eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ist für 2025 geplant. Danach sollen die Beträge alle drei Jahre an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst werden. Das erste Mal voraussichtlich zum 1. Januar 2028. (DaB)