Mehr Personal für Impfpflichtkontrolle

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezweifelt, dass die Gesundheitsämter in der Lage sind, das Gesetz zur Impfpflicht für medizinische und pflegerische Berufe umzusetzen.






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Ab dem 15. März müssen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind, oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Ansonsten müssen die Gesundheitsämter im Einzelfall nach Ermessen entscheiden, ob ein Betroffener weiterarbeiten darf – der Leiter des Gesundheitsbereichs bei Märkischen Kreis, Volker Schmidt, zeigt sich aber optimistisch:



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Schmidt hofft, dass sich noch vor dem 15. März viele Mitarbeiter für eine Impfung entscheiden, so dass es nicht zu Problemen bei der Patientenversorgung kommen wird.

Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises wartet derzeit auf einen einheitlichen Erlass des Landes-Gesundheitsministeriums, wie das Gesetz umzusetzen ist und welche Ermessensspielräume es gibt.

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