
Die sollen sich künftig besser rechtlich gegen ihre Peiniger wehren können – auch Belästigungen im Internet sollen künftig strafbar sein. Heute soll das Bundeskabinett über einen entsprechenden Vorschlag von Bundesjustizministerin Lambrecht abstimmen. Jedes Jahr gibt es bei uns im Märkischen Kreis zwischen 80 und 90 Fälle - die meisten werden aufgeklärt. Die Dunkelziffer von Stalking dürfte aber erheblich höher liegen. Die Bundesjustizministerin will das Strafmaß für besonders schwere Fälle von Stalking auf bis zu fünf Jahre Haft heraufsetzen - bislnag sind bis zu drei Jahren Gefängnis möglich. Und: Künftig sollen hohen Haftstrafen schon bei penetranten Nachstellungen oder Verstößen gegen Kontaktverbote verhängt werden. Bislang geht das nur, wenn Leib und Leben des Opfers oder seiner Angehörigen in Gefahr gebracht werden.