
Märkischer Kreis: SIHK informiert über höhere Ausbildungsvergütung
Im Märkischen Kreis dürfen sich angehende Auszubildende ab dem 1. Januar 2026 auf mehr Geld freuen. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) weist darauf hin, dass die Mindestausbildungsvergütung um rund sechs Prozent angehoben wird. Wer im kommenden Jahr eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung beginnt, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 724 Euro monatlich. Diese gesetzliche Untergrenze soll die Attraktivität der Ausbildung stärken und für mehr finanzielle Sicherheit sorgen.
Neue Mindestgehälter für Azubis im Märkischen Kreis
Mit jedem weiteren Ausbildungsjahr steigt das Gehalt für Auszubildende im Märkischen Kreis weiter an. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die branchenüblichen Tariflöhne um maximal 20 Prozent unterschreiten, müssen sich aber an die neue gesetzliche Untergrenze halten. Die SIHK betont, dass die meisten Auszubildenden in Südwestfalen ohnehin deutlich über diesen Mindestwerten liegen. Dennoch ist die Erhöhung ein wichtiges Signal für mehr Wertschätzung und faire Bedingungen in der Ausbildung.
SIHK bietet Beratung zur Ausbildungsvergütung im Märkischen Kreis
Für Unternehmen und Auszubildende im Märkischen Kreis bietet die SIHK umfassende Beratung rund um das Thema Ausbildungsvergütung an. Wer Fragen zu den neuen Regelungen oder zur Berechnung der Gehälter hat, kann sich direkt an die Kammer wenden. Weitere Informationen und individuelle Beratungsmöglichkeiten finden Interessierte hier.
Die SIHK unterstützt damit sowohl Betriebe als auch Auszubildende bei der Umsetzung der neuen Vorgaben und sorgt für Transparenz im Ausbildungsmarkt.