Mehr Flächen für Außen-Gastro in Iserlohn

Betreiber von Außengastronomien in Iserlohn dürfen ihre Flächen erweitern.

Damit wollen Verwaltung und Politik dem durch Corona von massiven Umsatzeinbrüchen betroffenen Gewerbe helfen.

Grundsätzlich dürfen damit Gastplätze über die genehmigte Fläche hinaus angeboten werden.

Außerdem darf auf den zusätzlichen Flächen auch Alkohol ausgeschänkt werden.

Über die Ausweitung der Flächen muss das Ordnungsamt der Stadt in einer Mail mit Skizze und kurzer Beschreibung informiert werden.

Sollten durch die Ausweitung fremde Grundstücke, Schaufenster oder andere Gewerbetreibende betroffen sein, muss zwingend eine schriftliche Einverständniserklärung beigefügt werden.

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