Maskenpflicht in Lüdenscheid verlängert
Veröffentlicht: Montag, 03.01.2022 13:25
Die Stadt Lüdenscheid hat die Maskenpflicht in der Innenstadt bis zum 9. Januar verlängert.
Der Inzidenzwert ist weiterhin hoch. Aktuell liegt er für Lüdenscheid bei 315. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren und Menschen mit einem ärztlichen Attest. Die Maskenpflicht gilt in den folgenden Bereichen täglich in der Zeit von 8 bis 23 Uhr:
- Rathausplatz
- Hochzeitsgärtchen hinter dem Rathaus
- Knapper Straße im Bereich der Fußgängerzone
- Sternplatz
- Sterngasse
- Altenaer Straße (im Bereich der Fußgängerzone)
- Fußgängerunterführungen von der Innenstadt zur Sauerfelder Straße
- Wilhelmstraße (vom Sternplatz bis zur Einmündung Schillerstraße)
- Jockuschstraße (zwischen Wilhelmstraße und Wendefläche)
- Rosengarten und Im Ort
- Schillerstraße (im Bereich der Fußgängerzone)
Getragen werden muss mindestens eine medizinische Maske (so genannte OP-Maske). Die Maskenpflicht gilt für die aufgezählten Bereiche – auch auf den Flächen des Weihnachtsmarktes und des Wochenmarktes sowie an den Warteschlangen an Verkaufsständen. Abgelegt werden darf die Maske nur, wenn man direkt an einem Stand und den dazugehörigen Stehtischen (zum Beispiel Glühwein- oder Grillstand) Essen oder Getränke zu sich nimmt. Im restlichen Bereich darf man die Maske weder zum Rauchen noch zur Einnahme von Speisen und Getränken abnehmen.