
© Sven Prillwitz Stadt Lüdenscheid
© Sven Prillwitz Stadt Lüdenscheid
Die Maskenpflicht in der Lüdenscheider Innenstadt bleibt weiterhin.
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Sollten auf Bundes- und Landesebene vorher Lockerungen beschlossen werden, könnte auch Maskenpflicht in der Lüdenscheider City schon früher aufgehoben werden. Mund- und Nase müssen wie gewohnt täglich zwischen 8 und 20 Uhr mit einer medizinischen Maske bedeckt werden. Die Stadt begründet die Verlängerung der Maskenpflicht mit den rasant steigenden Infektionszahlen in der "Omikronwelle".
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Hier ist Maskenpflicht:
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Die Maskenpflicht gilt neben dem Wochenmarkt in folgenden Bereichen:
⦁ Wilhelmstraße: Abschnitt zwischen den Einmündungen Graben- und Altenaer Straße
⦁ Altenaer Straße: im Bereich der Fußgängerzone (Wilhelmstraße 1 bis zur Zufahrt zum Parkplatz der städtischen Musikschule)
⦁ Sterngasse
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