Maskenpflicht in der Lüdenscheider Innenstadt bleibt

Die Stadt Lüdenscheid verlängert die Maskenpflicht in der Innenstadt für stark besuchte Bereiche bis zum 9. März. Das gilt auch für den Wochenmarkt.

Maskenpflicht Innenstadt Lüdenscheid
© Sven Prillwitz Stadt Lüdenscheid

Sollten auf Bundes- und Landesebene vorher Lockerungen beschlossen werden, könnte auch Maskenpflicht in der Lüdenscheider City schon früher aufgehoben werden. Mund- und Nase müssen wie gewohnt täglich zwischen 8 und 20 Uhr mit einer medizinischen Maske bedeckt werden. Die Stadt begründet die Verlängerung der Maskenpflicht mit den rasant steigenden Infektionszahlen in der "Omikronwelle".

Hier ist Maskenpflicht:

Die Maskenpflicht gilt neben dem Wochenmarkt in folgenden Bereichen:

⦁   Wilhelmstraße: Abschnitt zwischen den Einmündungen Graben- und Altenaer Straße

⦁   Altenaer Straße: im Bereich der Fußgängerzone (Wilhelmstraße 1 bis zur Zufahrt zum Parkplatz der städtischen Musikschule)

⦁   Sterngasse

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