Maskenpflicht auf Iserlohner Märkten

Gilt sowohl für Weihnachtsmarkt als auch für Wochenmarkt.

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Ab sofort gilt auf allen Iserlohner Märkten die Maskenpflicht. Dann muss auf dem Weihnachtsmarkt am Alten Rathausplatz, beim Besuch des "Weihnachtlichen Barendorf" am zweiten und dritten Adventwochenende sowie auf den mittwochs und samstags stattfindenden Wochenmärkten ein Mund-Nasen-Schutz.

Dabei muss es sich mindestens um eine medizinische Maske, also eine OP-Maske handeln. Die Maskenpflicht gilt nicht an festen Sitz- oder Stehplätzen an Imbissbuden oder Glühweinständen, aber nur während gegessen oder getrunken wird. Weitere Details nennt die Stadt auf ihrer Internetseite.

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