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Damit schützt ihr euch und andere Fahrgäste, aber einige Menschen sind im Verlauf der Pandemie etwas - nachlässig - geworden. Deswegen guckt die MVG heute (12.05.) genauer hin, sagt Sprecher Jochen Sulies.
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Und das geänderte Infektionsschutzgesetz schreibt vor: Die Maske muss mindestens eine FFP2-Maske* sein. Die grünen oder blauen OP-Masken sind nicht (!) erlaubt und dürfen in den Bussen der MVG auch nicht getragen werden. Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen.
*Das bedeutet, erlaubt sind vom Gesetz nur Masken nach der Norm: FFP2, FFP3, KN95 oder N95.
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