Mann aus Lüdenscheid muss ins Gefängnis

Ein 55-jähriger Mann aus Lüdenscheid muss für 4 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Hagen hat ihn unter anderem wegen Cybergrooming verurteilt.

© Radio MK / Pamina Klee

Mit Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet gemeint. Auf die Spur sind die Ermittler gekommen, weil der Mann mehrmals mit einem vermeintlich 12 jährigem Mädchen gechattet und diese zu Nacktfotos bewegt haben soll. Hinter dem Mädchen stand aber in Wirklichkeit ein Erwachsener, der sich nur als Kind ausgegeben hatte - um Fälle von Cybergrooming aufzudecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was ist Cybergrooming?

Cyber-Grooming ist die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus, um so zunächst das Vertrauen der arglosen Minderjährigen zu gewinnen und im weiteren Verlauf zu manipulieren. Sie verfolgen damit meistens das Ziel, sich auch in der „realen“ Welt mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen. Oft können die Täter die Minderjährigen vorher dazu überreden, ihnen freizügige Selbstporträts zuzusenden. Diese werden dann in erpresserischer Weise als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu bewegen.

Das Video einer EUROPOL-Kampagne zum Phänomen Cyber-Grooming https://vimeo.com/219109969/31cc1c2414 zeigt eindrucksvoll, wie Täter über das Internet und per Smartphone gezielt auf Minderjährige einwirken, um diese zu Liveaufnahmen mit sexuellen Inhalten oder zur Erstellung und zum Versand kinder- und jugendpornografischer Bild- und Videodateien zu bewegen. Hintergrund sind oft sexuelle oder / und finanzielle Interessen (Quelle).