
© Quelle: Märkischer Kreis
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Bei anhaltend hohen Inzidenzen gilt das für Beschäftigte und Besucher in den Kreishäusern und Nebenstellen der Kreisverwaltung in den öffentlichen Bereichen. In der Regel ist die Kreisverwaltung auch künftig nach vorheriger Terminabsprache für Besucher zugänglich.
Bei einem Aufenthalt im Landschulheim des Märkischen Kreises auf Norderney gilt zudem die 3G-Regel.
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