Märkischer Kreis und Ukraine-Flüchtlinge
Veröffentlicht: Montag, 28.02.2022 16:06
Angesichts der vielen Flüchtlinge aus der Ukraine will der Märkische Kreis den Aufenthalt neu einreisender Ukrainer wohlwollend prüfen.

Bislang gelten noch die normalen Regeln des Aufenthaltsgesetzes mit den entsprechenden Visaverordnungen. Menschen aus der Ukraine können für Kurzaufenthalte visumfrei in die EU und damit auch nach Deutschland einreisen, sofern sie einen biometrischen Reisepass besitzen. Bei einer visafreien Einreise ist der Aufenthalt für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen möglich. Eine Verlängerung von 90 Tagen ist möglich. Bei Ukrainern, die sich bereits in Deutschland aufhalten, gibt es Regeln, wie die bisherigen Aufenthaltserlaubnisse verlängert werden können. Sprich, wer hier ist, kann in der Regel auch bleiben.
Das Bundesinnenministerium hat hierfür schon eine Sonderseite geschaltet!