
© Märkischer Kreis
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Die Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge startet.
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Bisher haben sich rund 1.300 Geflüchtete bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden gemeldet - darunter sind fast die Hälfte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Alle müssen sich bei der Ausländerbehörde des Kreises registrieren lassen. Anschließend bekommen sie sofort eine Aufenthaltserlaubnis und eine Bescheinigung, die sie berechtigt zu arbeiten. Aufgrund der Größe des Märkischen Kreises wird parallel an zwei Standorten gleichzeitig gearbeitet.
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"Registrierungsstraßen" in Lüdenscheid und Menden
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Eingerichtet ist eine "Registrierungsstraße“ im Kreishaus Lüdenscheid sowie eine „Registrierungsstraße“ im Hönne-Berufskolleg in Menden. Ab heute (24.3.) werden dort die Registrierungen der Geflüchteten vorgenommen.
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