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Märkischer Kreis: Saison-Kurzarbeitergeld für Bauarbeiter
© IG BAU / Nils Hillebrand
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Märkischer Kreis: Saison-Kurzarbeitergeld für Bauarbeiter

Märkischer Kreis: Saison-Kurzarbeitergeld sichert Lohn und Arbeitsverträge für Bauarbeiter im Winter. IG BAU ruft Betriebe zur Nutzung der "Winterbrücke" auf.

Veröffentlicht: Dienstag, 16.12.2025 13:32

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Märkischer Kreis: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen bleiben bestehen

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Ein echter Winter mit Frost und Schnee wird zwar immer seltener, doch wenn Bauarbeiten wetterbedingt unmöglich werden, müssen die 2.740 Baubeschäftigten im Märkischen Kreis nicht auf ihren Lohn verzichten. Dank des Saison-Kurzarbeitergeldes bleiben Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen bestehen, wie Friedhelm Kreft von der IG BAU Westfalen Mitte-Süd erklärt.

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Die "Winterbrücke" der Arbeitsagentur Märkischer Kreis

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Von Dezember bis März können Bauarbeiter durch das Saison-Kurzarbeitergeld weiterbeschäftigt werden. Diese sogenannte "Winterbrücke" bietet ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die Gewerkschaft IG BAU appelliert an die 277 Baubetriebe im Märkischen Kreis, diese Möglichkeit zu nutzen. So können Fachkräfte gehalten werden, um im Frühjahr wieder voll durchzustarten.

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