
© IG BAU / Nils Hillebrand
© IG BAU / Nils Hillebrand
Anzeige
Märkischer Kreis: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen bleiben bestehen
Anzeige
Ein echter Winter mit Frost und Schnee wird zwar immer seltener, doch wenn Bauarbeiten wetterbedingt unmöglich werden, müssen die 2.740 Baubeschäftigten im Märkischen Kreis nicht auf ihren Lohn verzichten. Dank des Saison-Kurzarbeitergeldes bleiben Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen bestehen, wie Friedhelm Kreft von der IG BAU Westfalen Mitte-Süd erklärt.
Anzeige
Die "Winterbrücke" der Arbeitsagentur Märkischer Kreis
Anzeige
Von Dezember bis März können Bauarbeiter durch das Saison-Kurzarbeitergeld weiterbeschäftigt werden. Diese sogenannte "Winterbrücke" bietet ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die Gewerkschaft IG BAU appelliert an die 277 Baubetriebe im Märkischen Kreis, diese Möglichkeit zu nutzen. So können Fachkräfte gehalten werden, um im Frühjahr wieder voll durchzustarten.
Anzeige