
Märkischer Kreis: 7,3 Mio. € an bedürftige Familien
Im Märkischen Kreis wurden 2025 Familien mit geringem Einkommen mit mehr als 7,3 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt. Das bedeutet eine Steigerung von knapp neun Prozent gegenüber dem Vorjahr bei fast 19.000 Anträgen.
Veröffentlicht: Montag, 19.01.2026 11:00
Märkischer Kreis: 7,3 Millionen Euro für bedürftige Familien
Bedürftige Familien im Märkischen Kreis haben 2025 Rekordhilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Insgesamt flossen über 7,3 Millionen Euro in die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten - ein Plus von knapp neun Prozent im Vergleich zu 2024. Die Zahlen zeigen einen deutlichen Trend: Immer mehr Familien im Märkischen Kreis nutzen die Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). 2025 gingen insgesamt 18.700 Anträge beim Märkischen Kreis ein - das sind 3.300 mehr als im Vorjahr (15.400).
Wer hat Anspruch auf Unterstützung?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung erhalten. Anspruchsberechtigt sind sie, wenn ihre Familien Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger ist der Märkische Kreis direkt zuständig. Hier wurden die Leistungen besonders stark nachgefragt: Für die etwa 12.000 leistungsberechtigten Kinder dieser Familien wurden 3,3 Millionen Euro ausgezahlt. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Zahl der leistungsberechtigten Kinder in dieser Gruppe fast verdoppelt - ein deutlicher Hinweis auf die gestiegene Bedeutung dieser Unterstützung.
Jobcenter zahlt weitere 4 Millionen
Das Jobcenter MK ist für Bürgergeld-Empfänger zuständig und hat 2025 für etwa 10.000 Leistungsberechtigte über vier Millionen Euro für BuT-Komponenten ausgezahlt. Ein Vorteil für diese Gruppe: Die meisten Leistungen müssen nicht mehr separat beantragt werden, nur die Lernförderung erfordert noch einen gesonderten Antrag.
Trotz der Rekordzahlen geht die Kreisverwaltung davon aus, dass noch nicht alle Berechtigten die Leistungen in Anspruch nehmen. Besonders bei der sozialen und kulturellen Teilhabe sehen die Experten noch Potenzial. Ein möglicher Grund für die Zurückhaltung: Das gesellschaftliche Umfeld geht teilweise nicht respektvoll mit Sozialleistungsbeziehenden um.
Diese Leistungen sind möglich
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst verschiedene Komponenten:
⦁ Schulausflüge und Klassenfahrten: Übernahme der Kosten
⦁ Schulbedarf: Pauschale für Schulmaterialien
⦁ Schülerbeförderung: Fahrtkosten zur Schule
⦁ Lernförderung: Nachhilfe bei Versetzungsgefährdung
⦁ Mittagsverpflegung: In Schule oder Kita
⦁ Soziale und kulturelle Teilhabe: Bis zu 15 Euro monatlich für Vereine, Musikunterricht oder ähnliche Aktivitäten
Kinderförderung im Märkischen Kreis: Online-Antrag möglich
Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen die BuT-Leistungen jeweils beantragen. Das geht bequem online über das Serviceportal des Märkischen Kreises. Wer Bürgergeld vom Jobcenter erhält, findet weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters MK. Dort müssen - mit Ausnahme der Lernförderung - die Leistungen nicht mehr separat beantragt werden, was die Inanspruchnahme deutlich vereinfacht. Die Kreisverwaltung rechnet mit einem weiteren Anstieg der Antragszahlen. Gründe dafür sind die gestiegene Bekanntheit der Leistungen und die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler Familien. Die Verwaltung ist darauf vorbereitet und hat die Bearbeitungskapazitäten entsprechend angepasst.
Mehr Chancen für Kinder und Jugendliche aus dem Märkischen Kreis
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wichtiger Baustein für mehr Chancengleichheit. Es ermöglicht Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und unterstützt ihre Bildungschancen. Die steigenden Zahlen im Märkischen Kreis zeigen, dass diese Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.