Lüdenscheider muss lebenslänglich ins Gefängnis

Die Richter am Hagener Landgericht waren davon überzeugt, dass er Ende Februar seine ehemalige Geliebte in deren Wohnung in Lüdenscheid getötet hat.

© Quelle: Märkischer Kreis

Sie verurteilten den 40-jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Den niedrigen Beweggrund sahen die Richter in einer übersteigerten Eifersucht und einem unbedingten Besitzwillen. Offenbar hatte der Mann den Verdacht, dass die Frau eine neue Beziehung hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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