
Geplante Gebührenerhöhung sorgte in Lüdenscheid für Widerstand
Ursprünglich sollte die Sondernutzungsgebühr für die Nutzung öffentlicher Flächen von Außengastronomie, Verkaufsständen und Veranstaltern in Lüdenscheid ab Januar 2026 um durchschnittlich 30 Prozent steigen. Eine Entscheidung war für diesen Donnerstag im Bau- und Verkehrsausschuss angekündigt. Doch die Stadtverwaltung zieht die Vorlage jetzt wenige Tage vorher zurück. Der Grund: massive Kritik aus der Politik und von der Initiative „Wir für Lüdenscheid“. Der Verein bezeichnete die geplante Gebührenerhöhung als „kranke Kuh, die man nicht weiter melken sollte“ und verwies auf die ohnehin schwierige Lage der Gastronomen in der Innenstadt.„Wir für Lüdenscheid“ fordert daher, stattdessen Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt zu unterstützen und auf Gebührenfreiheit zu setzen – wie es in Städten wie Krefeld und Berlin bereits praktiziert wird.
Funktionsweise der Sondernutzungsgebühr
Die Sondernutzungsgebühr wird von der Stadt erhoben, wenn öffentliche Flächen für andere Zwecke genutzt werden – etwa für Außengastronomie, Märkte oder Veranstaltungen. Sie soll die Kosten für Abnutzung, Reinigung und Pflege der Flächen abdecken. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bodenrichtwert und den Straßenbaukosten. Laut Stadtverwaltung hätte die geplante Erhöhung jährlich rund 30.000 Euro zusätzliche Einnahmen für die Stadtkasse bedeutet.
Weitere Beratungen über Sondernutzungsgebühren in Lüdenscheid
Obwohl die geplante Gebührenerhöhung zunächst vom Tisch ist, bleibt die Frage nach einer nachhaltigen Finanzierung der städtischen Infrastruktur offen. Bürgermeister Wagemeyer betonte, dass die Verwaltung in der schwierigen Haushaltssituation alle Möglichkeiten prüfen müsse, um Mehreinnahmen zu erzielen. Eine überarbeitete Vorlage ohne die umstrittene Gebührenerhöhung soll in den kommenden Wochen eingebracht werden. Ein konkreter Termin steht aber noch nicht fest.
Autor: Daniel Brocke, Yara Safear
