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Grundsteuererhöhung Symbolbild
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Lüdenscheid plant drastische Erhöhung der Grundsteuer

In Lüdenscheid müssen sich Eigentümer und Mieter auf deutlich höhere Kosten für das Wohnen einstellen. Die Stadt plant eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B um fast 26 Prozent zum Jahresbeginn.

Veröffentlicht: Montag, 20.04.2026 04:49

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Hintergrund der Steuererhöhung in Lüdenscheid

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Die Stadtverwaltung in Lüdenscheid möchte mit diesem drastischen Schritt ein Millionenloch im städtischen Haushalt vermeiden. Hintergrund für die Neukalkulation sind aktuelle Urteile der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Gelsenkirchen. Diese Gerichte hatten entschieden, dass unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien rechtlich nicht zulässig sind. Deshalb führt die Kämmerei nun wieder einen einheitlichen Steuersatz für alle Gebäudearten ein. Ohne diese Anpassung würde die ohnehin schon leere Stadtkasse massive Verluste verzeichnen, die den Handlungsspielraum der Kommune weiter einschränken würden.

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Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter

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Die geplanten Änderungen sehen einen neuen Hebesatz von einheitlich 1.190 Prozent vor, was für Wohngebäude eine Steigerung von fast 26 Prozent bedeutet. Während private Immobilienbesitzer spürbar tiefer in die Tasche greifen müssen, profitieren Gewerbebetriebe von der Neuregelung und zahlen künftig etwa ein Drittel weniger Steuern als bisher. Wichtig für alle Bewohner der Stadt ist dabei, dass die Grundsteuer B direkt auf die Nebenkostenabrechnungen umgelegt werden kann. Somit sind nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter in Lüdenscheid von der drohenden Teuerung direkt betroffen. Die neuen Steuerbescheide sollen nach der Entscheidung der Politik voraussichtlich bereits im Mai an die Haushalte verschickt werden. Damit wird die finanzielle Belastung für das laufende Jahr für viele Bürger in den kommenden Wochen konkret sichtbar.

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Entscheidung im Stadtrat

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Über die weitreichende Änderung der Steuersätze muss der Stadtrat von Lüdenscheid am heutigen Montag, den 20. April, final entscheiden. Sollte das Gremium den Plänen zustimmen, tritt die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit wird die finanzielle Belastung für das gesamte Kalenderjahr nachberechnet, was zu entsprechenden Nachzahlungen führen kann. 

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