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Lüdenscheid: Neue Verordnung gegen Ratten geplant
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Lüdenscheid: Neue Verordnung gegen Ratten geplant

Die Stadt Lüdenscheid plant eine neue Verordnung zur Rattenbekämpfung. Auf privaten Grundstücken sollen künftig strikte Melde- und Bekämpfungspflichten für Eigentümer gelten.

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Stadtverwaltung kümmert sich um öffentliche Flächen

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Laut der neuen Verordnung der Stadt Lüdenscheid werden die Zuständigkeiten bei einem Rattenbefall künftig klar getrennt. Während die Verwaltung öffentliche Flächen reinigt, stehen auf Privatgrundstücken die Eigentümer, Mieter oder Pächter in der Pflicht. Wer Ratten, Nester oder Kot bemerkt, muss dies sofort dem Ordnungsamt melden. Anschließend muss eigenständig und auf eigene Kosten ein professioneller Schädlingsbekämpfer beauftragt werden.

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Bei Befall auf Privatgrund besteht sofortige Meldepflicht

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Mit den neuen Regeln will die Stadt eine unkontrollierte Ausbreitung der Nager verhindern und gleichzeitig den Einsatz von Gift auf das Nötigste beschränken. Ein akutes Rattenproblem gibt es laut Verwaltung derzeit zwar nicht, jedoch kommt es immer wieder zu Sichtungen im Stadtgebiet. Durch ein einheitliches Vorgehen soll die Situation dauerhaft unter Kontrolle bleiben.

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Profi-Schädlingsbekämpfer muss selbst beauftragt und bezahlt werden

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Neben der Meldepflicht fordert die Stadt mehr Prävention von den Bürgern. Das offene Lagern von Müll, Essensresten oder Tierfutter auf Grundstücken ist verboten, um den Tieren keine Nahrungsquellen und Nistplätze zu bieten. Der Stadtrat entscheidet am 12. Oktober endgültig über die Verordnung, nachdem sie im September und Anfang Oktober in den Ausschüssen beraten wurde.

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Bei Verstößen drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld

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Die neue ordnungsbehördliche Verordnung schreibt genau vor, dass das Vorgehen und die Ergebnisse der Bekämpfung auf dem Privatgrundstück dokumentiert werden müssen. Von Ratten genutzte Löcher und Zugänge müssen dauerhaft verschlossen werden. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Greift die Stadt dann ein, müssen die säumigen Bürger nicht nur das Bußgeld von bis zu 1000 Euro zahlen, sondern auch die Kosten für den städtisch beauftragten Schädlingsbekämpfer übernehmen.

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