Lüdenscheid: Neue LKW Regel

Die Sperrung der A 45 lässt täglich 6.000 LKW ins Lüdenscheid Stadtgebiet ausweichen. Anwohner sind genervt und fordern ein Ende. Andererseits sind Unternehmen auf Fahrten angewiesen. Jetzt hat die Stadt hat ein neues Konzept zur Regulierung des LKW-Verkehrs im Stadtgebiet vorgelegt.

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Danach dürfen Laster die ausgeschilderte offizielle A45-Bedarfsumleitung nur noch in zwei Fällen verlassen: Für die An- und Ablieferung von Waren in Lüdenscheid - oder wenn sie dem regionalen Wirtschaftsverkehr zuzuordnen sind. Aber dazu zählen eine ganze Menge: Denn LKW aus den Kreisen Hagen, Ennepetal, Gummersbach und Olpe sowie aus dem Hochsauerland- und Märkischen Kreis haben auf den Hauptverkehrsstraßen jetzt freie Fahrt. Sie gelten automatisch als Lieferverkehr. Alle anderen Lkw gelten als Durchgangsverkehr - und müssen bei Verstößen mit Bußgeldern rechnen. Die neue Regelung gilt ab sofort. Die Stadt spricht von einer guten Lösung sowohl für Firmen als auch für die Anwohner.

„Damit kommen wir den Firmen in unserer Region, die unter den Folgen der A45-Vollsperrung leiden, entgegen“, erklärt der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung. Die neue Regelung sei „juristisch sauber geklärt und gut nachvollziehbar“. Ein weiterer Vorteil: Sowohl den Unternehmen als auch dem Ordnungsamt wird ein immenser bürokratischer Aufwand erspart. Ursprünglich war angedacht, dass sich heimische und regionale Unternehmen in einer sogenannten „Whitelist“ der Stadt erfassen lassen. Die Nummernschilder der entsprechenden Lkw wären dann immer aussortiert worden, sobald der „Enforcement Trailer“, ein mobiles und autonom arbeitendes Laser-Messgerät, einen Lastkraftwagen erfasst hätte. Jetzt müssen nur noch Lkw, die nicht dem regionalen Wirtschaftsverkehr zuzurechnen sind und abseits der Umleitung erwischt werden, kontrolliert werden. Liefern sie hier keine Waren an bzw. holen welche ab, muss das zuständige Unternehmen ein Bußgeld von 100 Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühr (28,50 Euro) bezahlen.

Außerdem gilt weiterhin: Wohngebiete abseits der Hauptverkehrsstraßen dürfen Lkw nur dann befahren, wenn sie unmittelbar dort be- oder entladen werden. Darauf weist der Fachdienst Verkehrsplanung und –lenkung ausdrücklich hin. Und ergänzt: „Darüber hinaus gibt es Straßen mit absolutem Lkw-Verbot, die wegen ihrer Breite oder der Topographie für Lkw nicht geeignet und daher für sie gesperrt sind.“ Ein Beispiel dafür sei die Straße „Karlshöhe“. Von einer guten Lösung spricht Bürgermeister Sebastian Wagemeyer mit Blick auf die neue Lkw-Regelung: „Wir kommen den Unternehmen entgegen, schützen aber gleichzeitig die Anwohner vor dem Durchgangsverkehr.

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