Lüdenscheid: Masken für Bedürftige

Die Stadt Lüdenscheid verteilt kostenlos medizinische Masken an bedürftige Menschen.

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Zu diesem Zweck sind bislang 13 Ausgabestellen eingerichtet worden, weitere sollen folgen. An jeder Ausgabestelle werden pro Person zehn zertifizierte FFP2-Masken herausgegeben. Ein Nachweis, dass jemand leistungsberechtigt ist, muss nicht vorgelegt werden: „Es geht um schnelle und unbürokratische Hilfen für bedürftige Menschen“, heißt es von der Stadt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte über ein Sofortprogramm rund 8,7 Millionen Masken für Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Masken übernehmen Städte und Gemeinden.

Die Liste der Ausgabestellen:

Ambulantes Hospiz „Die Arche“, Karlshöhe 6a - Montag bis Freitag, 8.30 bis 12.30 Uhr

AWO-Jugendtreff „Knast“, Alte Wache 1 - Montag, Mittwoch und Freitag, 16 bis 18 Uhr

STL-Recycling-Hof, Am Fuhrpark 14 (Eingangsbereich am Kassengebäude) - Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr, sowie Samstag, 8 bis 16 Uhr

DRK Seniorentagesstätte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, Volmestraße 117 - Donnerstag und Freitag, 9 bis 15 Uhr

CVJM Jugendtreff Rathmecke, Rathmecker Weg 34 - Dienstag, 16 bis 18 Uhr

AWO Familienzentrum „Bunte Kluse“, Kluser Straße 35 - Mittwoch und Donnerstag, 9.30 bis 11.30 Uhr

DRK Familienzentrum Tinsberg, Obertinsberger Straße 36 - Mittwoch und Donnerstag, 10 bis 12 Uhr

Volkshochschule Lüdenscheid (VHS), Kaiserallee 28 - Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr / Montag, Mittwoch und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

Lüdenscheider Integrations- und Begegnungszentrum (LIBZ), Parkstraße 158 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr

Jugendzentrum SternCenter, Altenaer Straße 10 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr

Kinder- und Jugendtreff Brügge, Parkstraße 241a - Mittwoch, Donnerstag und Freitag, 11 bis 13 Uhr

Haus der Jugend, Friedrich-Wilhelm-Straße 19 - Montag bis Freitag, 14 bis 16 Uhr

Evangelische Kirchengemeinde Brüninghausen, Versestraße 31 - Dienstag bis Donnerstag, 9 bis 11 Uhr

Die Stadt Lüdenscheid weist darauf hin, dass in den Einrichtungen die Maskenpflicht gilt. Mund und Nase können mit Alltagsmasken aus Stoff, sowie alternativ mit einem Tuch oder einem Schal bedeckt werden.

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