
© Bruno/Germany Pixabay
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Darauf weist unter anderem das Finanzamt Iserlohn hin. Dann kommt die steuerliche Entlastung nicht erst mit der nächsten Steuererklärung - erhöhte Werbungskosten oder Sonderausgaben werden stattdessen schon Monat für Monat ausgeglichen. Bis Ende Januar muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, damit die Lohnsteuer-Ermäßigung ab Jahresbeginn wirkt. Ob per Post oder elektronisch - das ist egal. Dadurch, dass Steuerzahler den sogenannten Freibetrag bereits beim Lohnsteuer-Abzug berücksichtigen, steigt das monatliche Nettoeinkommen.
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